Checkliste Presseinformation
Grundlagen und Warnhinweise
Grundlage für Presseinformationen sind die geklärten Fragen aus -> Fragenkatalog. Bei einer ersten Presseinformation können ungeklärte Sachverhalte problemlos als solche ausgewiesen werden. Dabei gilt: Schnelligkeit vor Vollständigkeit, Richtigkeit vor Schnelligkeit. Formulierungen aus einem Muster-Haltestatement (-> Proaktiv informieren) können für die erste Presseinformation genutzt werden.
Grundsätzlich gilt: Sobald belastbare neue Erkenntnisse da sind, sollten diese nachgereicht und ergänzt werden durch Fakten zu eingeleiteten Maßnahmen. ( -> Sicherheit im Umgang mit Medien). Achtung: Nicht für jede neue Information muss eine Presseinformation erstellt und verschickt werden, alternativ können die Medien auch in einem Pressegespräch oder anderen PR-Formaten informiert werden. Es müssen auch nicht zwingend drei Presseinfos erstellt werden.
Erste Meldung
- Was ist passiert?
- Welche Dienste sind betroffen?
- Wer hilft/unterstützt?
- Welche Maßnahmen wurden bzw. werden getroffen?
- (eventuell: Wann ist es passiert? -> hier aber mit Ermittlungsbehörden abstimmen, könnte Täterwissen sein)
Zweite Meldung (wenn es neue Erkenntnisse gibt)
- Reichert die erste Meldung um Details bzw. neue Erkenntnisse an
- Schildert weitere Maßnahmen, gibt weitere Auskünfte über Art, Umfang und ggf. Konsequenzen
- Gibt ggf. an, was der Bevölkerung geraten wurde
Dritte Meldung
- Berichtet über die Situation vor Ort (Rathaus, Verwaltungsleitung)
- Gibt Einzelheiten über den Prozess
- Gibt Einzelheiten über die Verwendung des Dienstes
- Bringt Stellungnahmen von Experten und Expertinnen
- Bringt Einschätzung der Gesamtsituation, Konsequenzen, zukünftige Verbesserungen in Bezug auf IT-Sicherheit
Warnhinweise
- Es ist nicht empfehlenswert, mit KI-Werkzeugen wie ChatGPT eine Pressemitteilung zu generieren. Falls Sie dies dennoch tun, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass alle genannten Fakten und Formulierungen stimmen – lesen Sie den Text gründlich durch. (Lesen Sie auch unseren Praxistest KI für Texte)
- Keine Schuldeingeständnisse – erst wenn Fakten klar sind, mit den Hausjuristinnen -juristen abstimmen und erst dann in die Kommunikation gehen
- Cyberkriminelle nutzen Presse- und Medienberichterstattung zu Marketingzwecken. Die Kommunikation von Namen der verantwortlichen Gruppierungen sollte daher wohlüberlegt erfolgen. Zudem haben Cyberkriminelle begonnen, die Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen als Erpressungsmittel zu nutzen. Erfolgen die gesetzlich erforderlichen Meldungen nach einem IT-Sicherheitsvorfall nicht, drohen die Angreifer mit Meldung des Versäumnisses an die entsprechende Behörde, sofern kein Lösegeld gezahlt wird.
- Texte IMMER mit Datenschutzverantwortlichen, Ermittlungsbehörden, Kommunikationsstelle abstimmen