25.11.2022
Hacken, aber rechtssicher
Forschungszentrum ATHENE bietet neue Veranstaltungsreihe zum juristischen Rahmen von Cybersicherheitsforschung
Um die Sicherheit von IT-Systemen zu analysieren, betreiben Wissenschaftler*innen oft offensive Cybersicherheitsforschung. Oft gehen sie dabei sehr ähnlich vor wie Cyberangreifer und testen aus, wo und wie ein IT-System verwundbar sein könnte. Doch wie weit dürfen die Forschenden dabei gehen? Antworten auf diese Frage liefert eine virtuelle Diskussionsreihe des Nationalen Forschungszentrums für angewandte Cybersicherheit ATHENE. In insgesamt fünf Veranstaltungen werden die Herausforderungen der offensiven Cybersicherheitsforschung dargestellt und mit Expert*innen aus der Rechtswissenschaft diskutiert. Los geht’s am 5. Dezember mit einem Vortrag zu datenschutzrechtlichen Fragen der offensiven Cybersicherheitsforschung. Weitere Informationen und kostenlose Anmeldemöglichkeit unter www.athene-center.de/rechtssicher.
In der offensiven Cybersicherheitsforschung geht es meist darum, experimentell herauszufinden, wie gut ein Standard, ein IT-Produkt, ein Cloud-Dienst, eine Organisation gegen Cyberangriffe geschützt sind. Das Besondere daran: die Forschenden gehen oft sehr ähnlich vor wie die Cyberangreifer. Beispielsweise analysieren sie Programmcode mit dem Ziel, Schwachstellen zu finden, oder sie entwickeln und verwenden spezielle Testwerkzeuge, die automatisiert prüfen, welche Systeme im Internet verwundbar sind. Natürlich gelten aber auch für Cybersicherheitsforschende die gesetzlichen Bestimmungen. Dies stellt Forschende oft vor Herausforderungen, weil einschlägige Paragrafen entweder gar nicht auf Cybersicherheitsforschung abzielen oder nicht die Anforderungen der offensiven Cybersicherheitsforschung berücksichtigen. Mitunter bewegen sich die Forscher*innen deshalb in rechtlichen Grauzonen.
Die virtuelle ATHENE-Reihe „Rechtsrahmen der Cybersicherheitsforschung“ will mit kurzen Vorträgen Unterstützung bei der Klärung von Rechtsfragen zur IT-Sicherheitsforschung bieten, u.a. zur Veröffentlichung von Sicherheitsschwachstellen (Responsible Disclosure), Urheberrechtsfragen im Hinblick auf Software-Code und strafrechtlichen Fragen zur IT-Angriffsabwehr. Die Vorträge werden jeweils von Expert*innen aus Wissenschaft und Wirtschaft gehalten. Vorab folgt ein Problemaufriss durch eine*n ATHENE-Forschenden.
Organisiert wird die Vortragsreihe von Dr. Annika Selzer (ATHENE | Fraunhofer SIT) und Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann (ATHENE | Goethe-Universität Frankfurt). Die Veranstaltungsreihe startet am 5.12. und läuft über ein Jahr.
Die Termine und Themen im Einzelnen:
5.12., 13-13.45 Uhr: Nur ein paar Gesundheitsdaten? Datenschutz als Nebenschauplatz der Cybersicherheitsforschung, Prof. Dr. Gerrit Hornung, Universität Kassel
8.2.23, 13-13.45 Uhr: Sicherheitslücke aufgedeckt – und jetzt?! Coordinated Vulnerability Disclosure aus rechtlicher und praktischer Sicht, Christian Köpp, SAP
27.4.23, 13-13.45 Uhr: Mein Code, dein Code, unser Code? Cybersicherheitsforschung und das Urheberrecht, Prof. Dr. Gerald Spindler, Georg-August-Universität Göttingen
7.9.23, 13-13.45 Uhr: Alternativen zum „Hackback“? Staatliche Cybersicherheitsangriffe aus Sicht des Völkerrechts, Prof. Dr. Dr. Dr. Stephan Hobe (Universität zu Köln).
23.11.23, 13-13.45 Uhr: Mit einem Bein im Gefängnis? Abwehr von Cybersicherheitsangriffen aus Sicht des Strafrechts, Prof. Dr. Christoph Burchard, Goethe-Universität Frankfurt | ATHENE
Interessierte können sich zu den einzelnen Veranstaltungen informieren und kostenlos anmelden unter https://www.athene-center.de/aktuelles/rechtlicher-rahmen-der-cybersicherheitsforschung